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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02   

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https://dejure.org/2003,11097
LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02 (https://dejure.org/2003,11097)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2003 - L 1 AL 7/02 (https://dejure.org/2003,11097)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - L 1 AL 7/02 (https://dejure.org/2003,11097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer zwölfwöchigen Sperrzeit; Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist; Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrfrist; Voraussetzungen eines "Wichtigen Grundes"; Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung; Rechtmäßigkeit einer ...

  • RA Kotz

    Anspruch auf Arbeitslosengeld kann trotz Abschluss eines Aufhebungsvertrages bestehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein Aufhebungsvertrag führt nicht in jedem Fall zu Einbußen beim Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt oder zu vertreten haben; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R -).

    Dabei kommt es bei der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht darauf an, ob die Klägerin subjektiv die drohende betriebsbedingte Kündigung für rechtmäßig halten durfte; entscheidend ist allein, ob diese objektiv rechtmäßig war (vgl. BSG, Urteile vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - und vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R;B 11 AL 100/01 R -).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis (z.B. durch Freistellung gegen Zahlung von Arbeitsentgelt) bereits zu einem früheren Zeitpunkt als das Arbeitsverhältnis beendet wurde (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2002, a.a.O.).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Dabei kommt es bei der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht darauf an, ob die Klägerin subjektiv die drohende betriebsbedingte Kündigung für rechtmäßig halten durfte; entscheidend ist allein, ob diese objektiv rechtmäßig war (vgl. BSG, Urteile vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - und vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R;B 11 AL 100/01 R -).

    In diesem Zusammenhang hat das BSG auch darauf hingewiesen, dass gerade in Fällen einer rechtmäßigen Kündigung, in denen der Arbeitnehmer sich rechtlich nicht gegen eine Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses wehren kann, der Zweck der Sperrzeit und das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, an dem alles staatliche Handeln zu messen ist, zu bedenken seien (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R -).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Da dem Arbeitgeber bei seiner Abwägung der unterschiedlichen Kriterien auch ein gewisser Wertungsspielraum zuzugestehen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - NZA 1990, 729 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; LAG Hamm, Urteil vom 04.10.1983 - 13 Sa 1327/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 26), kann es angesichts der relativen Vergleichbarkeit der beiden Arbeitnehmerinnen letztlich nicht als sozialwidrig angesehen werden, dass er seine Auswahl zugunsten von Frau H getroffen an.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Diese Unternehmensentscheidung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) grundsätzlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu kontrollieren; zu prüfen ist lediglich, ob diese offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, wofür hier kein Anhalt besteht (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - NZA 1987, 776 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Zum Kreis der in die Sozialwahl einzubeziehenden Arbeitnehmer gehören grundsätzlich nur vergleichbare Arbeitnehmer, d.h. Arbeitnehmer, deren Tätigkeit die Klägerin wahrnehmen und auf deren Arbeitsplatz die Klägerin allein durch Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrecht versetzt werden kann (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.2.2000 - 2 AZR 142/99 - AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 -Soziale Auswahl = NJW 2000, 2604).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 100/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Dabei kommt es bei der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht darauf an, ob die Klägerin subjektiv die drohende betriebsbedingte Kündigung für rechtmäßig halten durfte; entscheidend ist allein, ob diese objektiv rechtmäßig war (vgl. BSG, Urteile vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - und vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R;B 11 AL 100/01 R -).
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Ein wichtiger Grund kann demnach nicht ohne Weiteres darin gesehen werden, dass ein Arbeitnehmer dem Ausspruch einer drohenden bzw. feststehenden Kündigung des Arbeitgebers - auch bei Zahlung einer Abfindung - zuvorkommt; grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (BSG, Urteil vom 12.04.1984 - 7 RAr 28/83 -, DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG).
  • LAG Hamm, 04.10.1983 - 13 Sa 1327/83

    Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 7/02
    Da dem Arbeitgeber bei seiner Abwägung der unterschiedlichen Kriterien auch ein gewisser Wertungsspielraum zuzugestehen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - NZA 1990, 729 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; LAG Hamm, Urteil vom 04.10.1983 - 13 Sa 1327/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 26), kann es angesichts der relativen Vergleichbarkeit der beiden Arbeitnehmerinnen letztlich nicht als sozialwidrig angesehen werden, dass er seine Auswahl zugunsten von Frau H getroffen an.
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